NAM – Nachteilsausgleichsmassnahmen

Die Nachteilsausgleichsmassnahmen werden gewährt für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung und/oder Funktionsstörung, die von einer von der Direktion anerkannten Fachperson (Schulpsychologin/Schulpsychologe, Logopädin/Logopäde, Ärztin/Arzt…) diagnostiziert worden ist bzw. sind.

Die Nachteilsausgleichsmassnahmen umfassen formale Anpassungen der Arbeitsbedingungen, des Unterrichts und der Prüfungen sowie das Bereitstellen von Hilfsmitteln. Sie können folglich nicht sämtliche behinderungsbedingten Nachteile beheben.

Sie können nur getroffen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler die Lernziele erreichen.

Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson für weitere Informationen.

Auf folgender Seite finden Sie ebenfalls viele Informationen: https://www.fr.ch/de/eksd/osso/besonderer-bildungsbedarf/nachteilsausgleich-in-der-obligatorischen-schule