Kinder mit einer Seh- oder Hörbehinderung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder mit massiven Verhaltungsauffälligkeiten können nach erfolgter Abklärung durch das Sonderschulinspektorat SOA sonderpädagogische Unterstützungslektionen erhalten.
Die verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (VM) werden von den Eltern mit Unterstützung durch die Heilpädagogin oder der Klassenlehrperson bei der unabhängigen Abklärungstelle des SoA beantragt. Das Sonderschulinspektorat kann weitere Abklärungen und Diagnosestellungen verordnen, welche für die unabhängige Abklärungstelle zur Analyse des einzelnen Dossiers notwendig sind.
Während 2 bis 6 Lektionen pro Woche unterstützt die Heilpädagogin das Kind im Unterricht. Es wird ein Förderplan erstellt. Die angepassten Lernziele im fachlichen Bereich und/oder in den überfachlichen Kompetenzen sind im Schulzeugnis insofern ersichtlich, dass ein Lernbericht die fachlichen Kompetenzen aufzeigt.
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