Religionsunterricht

Im Kanton Freiburg erteilen die anerkannten Kirchen während der obligatorischen Schulzeit 1 – 11H in allen Klassen Religionsunterricht.

1 – 2H:   Ökumenischer Religionsunterricht

Die katholische und die reformierte Kirche erteilen den Unterricht gemeinsam:

Es finden 5 Besuche à 2 Lektionen pro Schuljahr statt.

Jedes Kind, katholisch, reformiert oder mit anderem religiösem Hintergrund kann am ökumenischen Religionsunterricht teilnehmen. Die Kinder werden auf spielerische und fröhlich-kreative Art mit unseren christlichen Traditionen, den Geschichten, Festen und Liedern vertraut gemacht.

3 – 8H:  Konfessioneller Religionsunterricht

Die katholische und die reformierte Kirche erteilen den Unterricht getrennt nach Konfession       eine Lektion pro Woche:

3 – 5H:

6 – 8H:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Kind vom Religionsunterricht dispensieren zu lassen. Dazu müssen die Eltern eine schriftliche Mitteilung ohne Angabe von Gründen zuhanden der Schuldirektion abgeben. Eine Dispens oder Anfrage muss bis spätestens 15. August des jeweiligen Schuljahres erfolgen. Eine Dispens vom Religionsunterricht meint immer eine inhaltliche, aber nie eine zeitliche Dispens. Die dispensierten Schüler*innen verbringen die Unterrichtszeit in der Schule und werden von den Lehrpersonen beaufsichtigt. Während des Schuljahres sind aus organisatorischen Gründen keine Abmeldungen mehr möglich.

Ebenso ist es möglich, dass Kinder, die weder der reformierten noch der katholischen Konfession angehören, auf Anfrage der Eltern für den Religionsunterricht angemeldet werden können. Bitte wenden Sie sich an die Schuldirektion, falls Sie dies wünschen.