NM – niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen

Die niederschwellige sonderpädagogische Massnahme (NM) richtet sie an jene Schüler*innen,

  • die in einem oder mehreren Fächern die Grundansprüche des Lehrplans deutlich nicht erreichen.
  • wo die Schwierigkeiten mit einer bestimmten Lern- oder Entwicklungsbehinderung zusammenhängen, die von einer Fachperson bescheinigt wurde.

Diese Massnahme soll ermöglichen, dass die betreffenden Schüler*innen ihrer Entwicklung entsprechend unterstützt und gefördert werden können.

Die Schülerin/der Schüler wird während zwei oder mehr Lektionen pro Woche von einer schulischen Heilpädagogin begleitet. Ihr Lernen wird in der Regel nach individuellen Lernzielen ausgerichtet. Die Förderung kann in der Klasse, in Kleingruppen oder in der Einzelsituation stattfinden. Die Unterstützung kann vorübergehend oder dauerhaft gewährt werden und wird regelmässig überprüft.

Für die Anmeldung wenden Sie sich an die Klassenlehrperson, die sich gemeinsam mit den Eltern um die Anmeldeformalitäten kümmern wird.